CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung (entweder von franz. Communauté Européenne = „Europäische Gemeinschaft“ oder Conformité Européenne, svw. „Übereinstimmung mit EU-Richtlinien“) ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht.
Eine CE-Kennzeichnung lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Ist nach der CE-Kennzeichnung eine vierstellige Zahl angebracht, weist dies auf die Einbindung einer Benannten Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren hin. Die CE-Kennzeichnung ist kein Gütesiegel (Qualitätszeichen).
CPSIA
Das CPSIA (Consumer Product Safety Improvement Act) ist ein neues Gesetz zur Sicherheit von Konsumgütern und wurde am 14. August 2008 unterzeichnet.
Dieses Gesetz gibt der Verbraucherschutzbehörde Consumer Product Safety Commission (CPSC) deutlich mehr Befugnisse und verleiht ihr zusätzliche Aufgaben, verbietet Blei und Kunststoffweichmacher in Spielzeug und anderen Erzeugnissen für Kinder und sieht bei Verstößen drastisch erhöhte Strafen vor.
Der CPSIA gibt neue Bedingungen für Hersteller vor, die ihre Artikel in den USA vertreiben möchten. Jedes Produkt muss demnach von einem zugelassenen unabhängigen Labor, wie z.B. Intertek, geprüft werden, bevor es in den USA in Verkehr gebracht werden darf.
EAN-Code
Die EAN steht für International Article Number (früher European Article Number) und ist eine Produktkennzeichnung für Handelsartikel. Die EAN ist eine Zahl, bestehend aus 13 oder 8 Ziffern, die zentral verwaltet und an Hersteller auf Antrag vergeben wird.
Die EAN wird in der Regel als maschinenlesbarer Strichcode auf die Warenpackung aufgedruckt und kann von Barcodescannern decodiert werden, beispielsweise an Scannerkassen.
GS-Kennzeichnung
Das Siegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) bescheinigt, dass ein Produkt den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entspricht, die beispielsweise in Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, DIN- und E-Normen oder anderen allgemein anerkannten Regeln der Technik konkretisiert sind. Die im Jahr 1977 eingeführte Zertifizierung soll den Benutzer und Dritte bei bestimmungsgemäßer Verwendung, aber auch bei vorhersehbarer Fehlanwendung vor Schaden sichern.
Grüner Punkt
Der Grüne Punkt ist ein geschütztes Markenzeichen der Duales System Deutschland (DSD) GmbH und kennzeichnet Verkaufsverpackungen in Deutschland und 23 weiteren Europäischen Staaten, die entweder im Gelben Sack bzw. in der Gelben Tonne, in Altglascontainern oder in der Altpapiertonne gesammelt und dann vom dualen System oder auf dem weiteren Verwertungsweg von Selbstentsorgern entsorgt bzw. recycelt werden.
Der Aufdruck des grünen Punktes auf einer Verpackung signalisiert, dass der Hersteller dieser Verpackung für deren Sammlung, Sortierung und Recycling ein Lizenzentgelt entrichtet hat.
REACH
Die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien ist seit dem 1. Juni 2007 in allen EU-Staaten in Kraft getreten. Dies betrifft nicht nur die Chemische Industrie, sondern auch die so genannten "nachgeschalteten Anwender", die im weitesten Sinne Chemikalien und Stoffe einsetzen und verwenden, also auch das gesamte produzierende Gewerbe.
Hersteller oder Importeure, welche Stoffe als solche und/oder Stoffe in Zubereitungen mit mehr als einer Tonne pro Jahr in der Europäischen Union herstellen oder in die Europäische Union importieren, fallen in den Geltungsbereich von REACH.
Unternehmen, die chemische Stoffe herstellen oder importieren unterliegen unter anderem einer Vorregistrierungs- und Registrierungspflicht. Die nachgeschalteten Anwender müssen umfangreiche Informations- und Meldepflichten nachkommen, um den Informationsfluss im gesamten Lebenszyklus von Chemikalien aufrecht zu erhalten.
Den deutschen Verordnungstext mit allen Anhängen finden Sie hier.
RoHS
Das Kürzel RoHS (engl. Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment: "Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten") bezeichnet zusammenfassend die EG-Richtlinie 2002/95/EG zum Verbot bestimmter Substanzen bei der Herstellung und Verarbeitung von elektrischen und elektronischen Geräten und Bauteilen, sowie die jeweilige Umsetzung in nationales Recht.
Das Ziel ist dabei, im Zuge der massiven Ausweitung von Wegwerfelektronik äußerst problematische Bestandteile aus den Produkten zu verbannen. Dazu gehört unter anderem, die bleifreie Verlötung elektronischer Bauteile durchzusetzen, giftige Flammhemmer bei der Herstellung von Kabeln zu verbieten sowie die Einführung entsprechender Ersatzprodukte zu verstärken. Des Weiteren müssen auch die verwendeten Bauteile und Komponenten selbst frei von entsprechenden Stoffen sein.
Diese folgenden Substanzen sollen durch die RoHS aus den Produkten verbannt werden: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE).

